Volksschulen
Ausgangslage
Die Luzerner Volksschule umfasst gemäss dem Gesetz über die Volksschulbildung folgende Bildungsangebote:
- Kindergarten (1 – 2 Jahre)
- Primarschule (6 Jahre)
- Sekundarschule (3 Jahre) mit vier Niveaus
Neben den Regelangeboten unterstützen verschiedene sonderpädagogische Massnahmen die Lernenden und Lehrpersonen bei der Zielerreichung:
- Förderangebote (Integrative Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Time-out-Angebote)
- Schuldienste (Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologischer Dienst, Schulsozialarbeit)
- Sonderschulen für Lernende mit einer Behinderung (mit separierten und integrativen Schulformen)
Die einzelnen Schulen bilden geleitete Einheiten, welche über ein Leitbild, ein Schulprogramm und einen Leistungsauftrag verfügen. Die Volksschule umfasst im Schuljahr 2011/12 etwa 41’000 Lernende und 5’000 Lehrpersonen.
Herausforderungen
Die Volksschulen sehen sich in den nächsten Jahren mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
- Zunehmende inhaltliche Anforderungen an die Volksschulen
- Aktualisierung und Neudefinition der elementaren Bildung (Lehrplan 21)
- Zunehmende Forderung nach interkantonaler Harmonisierung der Strukturen und Inhalte im Bildungswesen
- Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit
- Zunehmende Forderung nach Überprüfung der Zielerreichung und Verbesserung der Nahtstellen
- Einführung von Leistungsmessungen und Standortbestimmungen
- Zunehmende Heterogenität der Gesellschaft und der Lernenden
- Anpassung der Unterstützungsangebote, vermehrte integrative Förderung
- Demographische Entwicklung mit kommunal sehr unterschiedlichen Auswirkungen auf die Zahl der Lernenden
- Anpassung der kommunalen Schulstrukturen bei Bedarf
- Arbeitsplatz Schule: Die Volksschulen des Kantons Luzern müssen attraktive Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, damit genügend qualifizierte Lehrpersonen rekrutiert werden können
Entwicklungsziele
Aufbauend auf der aktuellen Situation und gestützt auf die Analyse und Beurteilung der dargestellten Herausforderungen sehen die fünf Partner der Luzerner Schulentwicklung (BKD, Verband Luzerner Gemeinden, Verband der Schulpflegen und Bildungskommissionen des Kantons Luzern, Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter der Volksschulen des Kantons Luzern, Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband) folgende langfristige Entwicklungsziele vor, die im Rahmen des gemeinsam getragenen Projekts "Schulen mit Zukunft" bearbeitet und umgesetzt werden.
- Die Volksschule definiert Mindeststandards und Kernkompetenzen
In einem neuen Lehrplan werden die zu erreichenden Kernkompetenzen im fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Bereich eindeutig und in Absprache mit der Sekundarstufe II definiert und Leistungsmessungen am Ende einer Schulstufe eingeführt. Die Kernkompetenzen umschreiben die elementare Bildung, welche von allen Lernenden zu erreichen ist.
- Die Volksschule schafft Schulstrukturen mit länger dauernden Lernzyklen
Die Luzerner Volksschule wird so organisiert, dass länger dauernde Lernwege mit hoher Kontinuität entstehen. Nach einer vierjährigen Basisstufe (bzw. einem zweijährigen Kindergarten und einer zweijährigen Unterstufe) folgt eine gleich lange Primarschule. In diesen beiden Schulstufen erfolgt nur eine innere Differenzierung im Rahmen von Lerngruppen. Den Abschluss der obligatorischen Schulzeit bildet die Sekundarschule mit einer - im Vergleich mit heute - geringeren äusseren Differenzierung.
- Die Volksschule fördert den Umgang mit Heterogenität
Der zunehmenden Vielfalt in den Klassen ist durch geeignete Unterrichtsformen zu begegnen. Es müssen vermehrt individualisierende Lernformen eingesetzt werden können. Dies wird einerseits durch entsprechende Schulstrukturen und andererseits durch eine intensive Weiterbildung ganzer Schulteams sowie der einzelnen Lehrpersonen im Bereich «Lehren und Lernen» sichergestellt.
- Die Volksschule überprüft und ergänzt die schulischen Unterstützungsangebote
Die für eine vermehrte integrative Ausrichtung der Volksschule notwendigen Unterstützungsangebote werden schulnah angesiedelt. Im Zentrum dieser Unterstützungsangebote stehen Lehrpersonen für die integrative Förderung, die direkt in den Klassen eingesetzt werden. Diese werden ergänzt durch Therapieangebote, die Schulsozialarbeit sowie Angebote im Sonderschulbereich.
- Die Schulträger stellen schul- und familienergänzende Betreuungsangebote bereit
Die Schulträger der Luzerner Volksschulen stellen ein Angebot (z.B. Hort, Mittagstisch, Aufgabenhilfe, Tagesschulen) von schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten bereit, das von den Erziehungsberechtigten mit finanziert wird. Damit auch die schulische Förderung verbessert werden kann, stehen schulnahe Angebote im Vordergrund. Mit diesem Betreuungsangebot werden die Bemühungen der Familie bzw. der Schulen ergänzt oder in besonderen Situationen so weit wie möglich kompensiert.
Nächste Schritte
In den fünf Entwicklungszielen stehen im Rahmen einer zweiten Umsetzungsphase folgende Teilziele im Vordergrund:
Entwicklungsziel 1 (Die Volksschule definiert Mindeststandards und Kernkompetenzen)
- Mitwirkung an der Entwicklung des Deutschschweizer Lehrplans für die Volksschule (Lehrplan 21) sowie Vorbereitung der Einführung des Lehrplans ab 2015/16
- Mitwirkung an der Entwicklung von Leistungsmessungen am Ende des zweiten, sechsten, achten und neunten Schuljahres, welche auf den Lehrplan 21 abgestützt sind
- Definition eines Volksschulabschlusses
Entwicklungsziel 2 (Die Volksschule schafft Schulstrukturen mit länger dauernden Lernzyklen)
- Unterstützung der Schulen bei der Einführung des zweijährigen Kindergartens bzw. der Basisstufe
- Unterstützung der Schulen bei der Einführung von altersgemischten Klassen in der Primarschule
- Unterstützung der Einführung der Integrativen Förderung in den letzten Gemeinden, welche die Umsetzung vornehmen
Entwicklungsziel 3 (Die Volksschule fördert den Umgang mit Heterogenität)
- Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Teilprojekts "Lehren und Lernen"
Entwicklungsziel 4 (Die Volksschule überprüft und ergänzt die schulischen Unterstützungsangebote)
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit in der Primarschule
- Ergänzung der sonderpädagogischen Angebote (Time-out-Angebote)
- Unterstützung der Schulen bei der integrativen Sonderschulung
Entwicklungsziel 5 (Die Schulträger stellen schul- und familienergänzende Betreuungsangebote bereit)
- Unterstützung der Schulen bei der Einführung und Weiterentwicklung der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen
- Realisierung von weiteresn 500 Plätzen mit schulergänzender Betreuung
Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz über die Volksschulbildung ist die gesetzliche Grundlage für die Volksschulen im Kanton Luzern. In fünf Verordnungen werden die wesentlichen Ausführungsbestimmungen geregelt:
- Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 400a)
- Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 405)
- Verordnung über die Förderangebote der Volksschule (SRL Nr. 406)
- Verordnung über die Schuldienste (SRL Nr. 408)
- Verordnung über die Sonderschulung (SRL Nr. 409)
- Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule (SRL Nr. 405a)
- Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule (SRL Nr. 405b)
Politische Vorgaben
Auf deutschschweizerischer Ebene beeinflussen folgende zwei Vorhaben die Luzerner Volksschulen:
- die Erarbeitung eines Deutschschweizer Lehrplans (Lehrplan 21)
- die gemeinsame Realisierung von Leistungsmessungen.
Auf kantonaler Ebene ist folgendes Postulat zu beachten:
- Postulat Reusser (P 613) über ein Frühförderungskonzept für Kinder im Vorschulalter im Kanton Luzern (erheblich erklärt am 14. September 2010)