Kulturförderung
Ausgangslage
Kultur
Der Kanton Luzern fördert, erhält, vermittelt und erforscht bedeutungsvolle kulturelle Werte in Zusammenarbeit mit Privaten, Gemeinden, anderen Kantonen und dem Bund. Er führt dazu die folgenden kantonalen Abteilungen: Denkmalpflege und Archäologie, Kulturförderung, das Historische Museum und das Natur-Museum als Teil der neuen Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport.
Herausforderungen
- Stärkung der grossen Luzerner Kulturangebote im regionalen und nationalen (Standort-) Wettbewerb
- Erneuerung der Theater-Infrastruktur
- Erhaltung der kulturellen Qualität und Vielfalt vor einseitigem ökonomischen und kommerziellem Druck
- Verstärkung des Interesses und der Nachfrage durch verbesserte Kulturvermittlung
- Verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den (Zentralschweizer) Kantonen und dem Bund (Regionalisierung/Lastenausgleich)
Entwicklungsziele
- Luzern führt zwei moderne, publikumsorientierte Museen
Das Historische Museum entwickelt die eingeführten innovativen Präsentationsformen weiter. Das Natur-Museum entwickelt sich zu einem neuen „Kompetenzzentrum für Umwelt“, indem die bisherige ständige Ausstellung im Rahmen einer neuen Gesamtkonzeption vollständig überarbeitet und erneuert wird. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Bereich der Museumspädagogik und –gestaltung berücksichtigt. Die räumliche Infrastruktur wird überprüft.
- Luzern schützt und erhält sein reiches kulturelles Erbe
Denkmalpflege und Archäologie wie auch die Zentral- und Hochschulbibliothek arbeiten mit hoher Fachkompetenz für die Erschliessung, den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes Luzerns. Dabei wirken sie so kundenorientiert und flexibel, wie die fachliche Sicht dies zulässt. Um die Arbeitsabläufe in der Zukunft noch zu verbessern, werden gemeinsam mit den Gemeinden Inventare für Baudenkmäler und Fundstellen erstellt. Mit dem Finanzausgleich 08 sind diese beiden Bereiche in die alleinige Verantwortung des Kantons übergegangen.
- Neue Theater-Infrastruktur für Luzern
Stadt und Kanton Luzern wollen auch in Zukunft im Raum Luzern die Grundlagen für ein vielseitiges Theaterangebot in mehreren Sparten mit regionaler Verankerung und mit internationaler Ausstrahlung bereitstellen. Diesem Anspruch genügt die vorhandene Theater-Infrastruktur nicht mehr. Daher sollen das Theaterangebot im Raum Luzern überdacht und die Theater-Infrastruktur in Luzern bis 2020 den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Im Auftrag von Regierungs- und Stadtrat erarbeitet der Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Lucerne Festival, Kultur- und Kongresszentrum Luzern KKL sowie mit der professionellen Freien Szene (act) die Grundlagen für die Projektierung einer neuen Theater-Infrastruktur (NTI). Diese werden in den Strategie- bzw. Planungsbericht von Stadt und Kanton zur Kulturförderung der nächsten Jahre einfliessen.
- Der Kanton legt einen Planungsbericht Kulturförderung vor
Darin soll in einer Gesamtoptik die aktuelle Situation, deren Analyse sowie die sinnvolle Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung aufgezeigt werden, darunter auch die oben erwähnte neue Theater-Infrastruktur.
Nächste Schritte
Entwicklungsziel 1 (Luzern führt zwei moderne, publikumsorientierte Museen)
- Natur-Museum: Umbau und Präsentationskonzept
- Integration der Archäologie-Ausstellung ins Naturmuseum
Entwicklungsziel 2 (Luzern schützt und erhält sein reiches kulturelles Erbe)
- Erarbeitung des kantonalen Bau- und Fundstelleninventars
- Konzeption für die zukünftige Nutzung des Zeughauses
Entwicklungsziel 3 (Partnerschaft mit Salle Modulable)
- Vorarbeiten für eine neue Theater-Infrastruktur Luzern
- Einsetzung einer Projektorganisation durch Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kantone Luzern
Entwicklungsziel 4 (Der Kanton legt einen Planungsbericht Kulturförderung vor)
- Bestandesaufnahme der aktuellen kantonalen Kulturförderung, parallel zu den Arbeiten des Grundlagenberichtes der Kulturförderung der StadtLuzern
- Analyse und Feststellung des Handlungsbedarfs
- Prioritäten der Weiterentwicklung in der Kulturförderung
Gesetzliche Grundlagen
- Kulturförderungsgesetz (SRL Nr. 402)
- Verordnung über die Kommission für Jugendfragen (SRL Nr. 404)
- Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (SRL Nr. 595)
- Reglement für das Natur-Museum Luzern (SRL Nr. 596a)
- Reglement für das Historische Museum (SRL Nr. 597)
- Verordnung über die Kulturförderungskommission (SRL 598)
- Verordnung über Beiträge des Kantons und der Stadt Luzern an Künstlerinnen und Künstler (SRL Nr. 599)
- Statuten des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern
Politische Vorgaben
- Motion Froelicher Nino und Mit. (M 664) vom 10.5.2010 über einen Planungsbericht zur Kulturförderungsstrategie
- diverse Vorstösse zur Denkmalpflege: Forderung nach Bauinventar
- Postulat Abgottspon (P 602) über die Einführung von zwei Preiskategorien für die wesentlich von der öffentlichen Hand getragenen Angebote in kulturellen und anderen Bereichen.