Berufsbildung
Die Berufsbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Fast drei Viertel aller Jugendlichen im Kanton Luzern wählen nach der obligatorischen Schule den Weg der Berufsbildung und erwerben damit eine solide berufliche Grundlage mit vielfältigen Perspektiven.
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule ist die überwiegende Form der Berufsbildung (http://www.beruf.lu.ch/grundbildung(Link öffnet in neuem Fenster)). Im Kanton Luzern stehen dafür in ca.4700 Lehrbetrieben rund 150 Lehrberufe zur Wahl. An 7 Berufsbildungszentren (http://www.beruf.lu.ch/berufsbildungszentren(Link öffnet in neuem Fenster)) unterrichten rund 900 Lehrpersonen. Ergänzt wird die betriebliche und schulische Bildung durch 25 von den Organisationen der Arbeitswelt getragene Kurszentren, welche im Rahmen von überbetrieblichen Kursen grundlegende praktische Fähigkeiten vermitteln.
Nebst der klassischen Ausbildung in einem Betrieb können gewisse Berufslehren auch in einem schulischen Vollzeitangebot absolviert werden.
Die Berufsbildung ist im Unterschied zu anderen Bildungsbereichen bundesgesetzlich geregelt.
Strategische Ziele und Massnahmen
Die Luzerner Wirtschaft verfügt über qualifizierte Fachkräfte mit einer hervorragenden praxisorientierten Berufsausbildung
- Lehrbetriebe und Berufsverbände in ihren Berufsbildungsaktivitäten optimal unterstützen
- Berufsbildungsangebote für leistungsstarke Jugendliche ausbauen, um den drohenden Fachkräftemangel zu bekämpfen
- Marketing für die Berufsmatura verstärken und den Berufsmatura-Anteil sukzessive steigern
- Stellenwert der Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens bei der Bevölkerung stärker verankern
- Positives Image der Berufsbildung durch geeignete Massnahmen erhalten
Jugendliche werden über einen erfolgreichen Berufsabschluss nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert
- Zusammenarbeit mit der Sekundarstufe I verstärken und Berufswahlvorbereitung professionalisieren
- Wirksamkeit der Begleitmassnahmen an den Nahtstellen I (Volksschule – Berufsbildung) und II (Berufsbildung – Arbeitsmarkt) weiter erhöhen
Qualität, Innovationskarft, Effizienz und Effektivität der Luzerner Berufsbildung sind so hoch, dass ihre Attraktivität gefestigt wird
- Qualität des Lehrkörpers durch Anpassung der Besoldung erhalten
- Leistungen und Prozesse der verschiedenen Akteure in der Luzerner Berufsbildung noch besser aufeinander abstimmen
- Schulraumprobleme lösen und moderne und flexible Lehr- und Lernformen an den Berufsfachschulen vermehrt umsetzen («blended learning»)
- Ausbildungsbeiträge (Stipendien) den veränderten Rahmenbedingungen anpassen
- rechende Befragungen regelmässig erhoben und die nötige Massnahmen rasch realisiert werden.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (412.10)
- Verordnung über die Berufsbildung (412.101)
- Bildungsverordnungen des Bundes (für jeden Beruf)
- Kantonales Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr. 430)
- Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr. 432)
- Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern (SRL Nr. 438)
- Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Luzern (SRL Nr. 444)
- Reglement über die Handelsmittelschulen des Kantons Luzern (SRL Nr. 511)
Politische Vorgaben
- Leitlinien zur Optimierung der Nahtstelle obligatorische Schule – Sekundarstufe II (EDK Erziehungsdirektorenkonferenz, 27.10.2006)
- Masterplanung der Verbundpartner zur beruflichen Grundbildung.
Sie legt fest, welche Elemente der Berufsbildungsreform zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden, damit sie mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen bewältigt werden können.
- Masterplanung der Verbundpartner zur Höheren Berufsbildung (in Erarbeitung).
- Motion Guido Graf über Massnahmen zur Förderung überdurchschnittlich begabter Jugendlicher in der Berufsbildung (M 69) vom 5. November 2007.