Berufsbildung
Ausgangslage
Die Berufsbildung ist im Unterschied zu anderen Bildungsbereichen bundesgesetzlich geregelt. Sie steht nach wie vor in teilweise tief greifenden Reformen, die durch das am 1.1.2004 in Kraft getretene Bundesgesetz ausgelöst wurden. Seit dem 1.7.2006 sind auch die kantonalen Rechtsgrundlagen angepasst und werden sukzessive umgesetzt.
Mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen absolvieren eine Berufslehre, an drei Lernorten. Rund 12’000 Jugendliche werden zurzeit am Lernort „Betrieb“ in etwa 4700 Lehrbetrieben ausgebildet. Die Ausbildung am Lernort „Berufsfachschule“ erfolgt durch rund 900 Lehrpersonen an 7 Berufsbildungszentren (inkl. Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum sowie 2 private Berufsfachschulen mit Leistungsauftrag) mit verschiedenen Standorten. Ergänzt wird die betriebliche und schulische Bildung durch 25 durch die Berufsverbände getragene, überbetriebliche Kurszentren, welche im Rahmen von überbetrieblichen (Block-)Kursen grundlegende praktische Fähigkeiten vermitteln. Alle Berufsfachschulen und viele ÜK-Zentren verfügen über ein anerkanntes und institutionalisiertes Qualitätsmanagementsystem.
Herausforderungen
Lehrstellensituation
Die Lehrstellensituation hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Seit 2003 konnten mehr als 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Besonders für Jugendliche mit schulischen und/oder sozialen Schwächen bleibt der Lehrstellenmarkt jedoch nach wie vor angespannt, obwohl auch die Zahl der zweijährigen Attestausbildungen markant zugenommen hat. Angesichts der heraufziehenden dunklen Wolken in Bezug auf die wirtschaftlichen Aussichten im nächsten Jahr, müssen weiterhin grosse Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der Ausbildungsplätze zumindest zu halten. Gerade in Krisenzeiten ist es notwendig, genügend junge Berufsleute auszubilden, damit im wirtschaftlichen Aufschwung dann wieder genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Berufsbildungsreform
Als Folge des neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetzes erlässt der Bund zurzeit und in den kommenden Jahren neue Bildungsverordnungen (bisher: Ausbildungs- und Prüfungsreglemente) für alle Berufe. Die Kadenz der Veränderungen fordert alle Berufsbildungspartner (Lehrbetriebe, Berufsverbände, Berufsfachschulen und Berufsbildungsämter) in hohem Masse. Die Umstellung des Finanzierungssystems ist im Kanton Luzern weitgehend problemlos verlaufen. Die künftige Finanzierung der höheren Berufsbildung, die zurzeit auf schweizerischer Ebene diskutiert wird, bleibt eine grosse Herausforderung.
Schulraumprobleme
Zwischen 2003 und 2008 hat die Zahl der Berufsfachschüler/innen aufgrund der demographischen Entwicklung und dank intensivem Lehrstellenmarketing um etwa 3000 zugenommen. Dies hat zur Folge, dass grosse räumliche Engpässe bei den Berufsfachschulen entstanden sind. Diese gilt es nachhaltig zu lösen. 2009 müssen die notwendigen politischen Entscheide für die Erweiterung des Berufsbildungszentrums am Standort Sursee, welche die Umsetzung der Berufsfachschulplanung überhaupt erst ermöglicht, vorbereitet werden.
Stellenwert der Berufsbildung
Die Berufsbildung steht im Wettbewerb mit allen vollschulischen Angeboten auf der Sekundarstufe II. Teilweise bestehen immer noch Vorurteile gegenüber der Berufslehre, die es abzubauen gilt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Jugendliche und ihre Eltern ihre Berufs- und Laufbahnentscheidungen in Kenntnis der vielfältigen Möglichkeiten der Berufsbildung fällen. Ab 2011 wird die Zahl der Schulabgängerinnen und –abgänger aus der Volksschule sukzessive abnehmen. Umso wichtiger ist es, den Stellenwert und die Attraktivität der Berufsbildung hoch zu halten oder gar noch zu steigern, um der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern.
Entwicklungsziele
- Die Übergänge I (zwischen Sekundarstufe I und Berufsbildung) und II (zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt bzw. Höherer Berufsbildung und Hochschulbildung) sind mit allen Beteiligten gut abgesprochen und optimal ausgestaltet
Die Lernenden sollen u.a. mit einem differenzierten Informations- und Beratungsangebot künftig noch optimaler als bisher auf den Eintritt in die Berufsbildung vorbereitet werden. Massgebend dabei ist der Zentralschweizerische Berufswahlfahrplan, der den einzelnen Akteuren die Rollen zuweist und die zeitliche Abfolge des Berufswahlprozesses definiert. Die frühe Erfassung potentiell gefährdeter Jugendlicher ab dem 7. Schuljahr, die flächendeckende Einführung von Leistungsmessungen im 8. Schuljahr (Stellwerk), die gezielte Förderung der Lernenden im 9. Schuljahr sowie massgeschneiderte Coaching-Massnahmen bei der Lehrstellensuche, während der Lehrzeit und beim Einstieg in die Arbeitswelt (Case Management) sollen helfen, die Situation zu verbessern. Ziel ist, dass bis 2015 95% der Jugendlichen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen.
- Die Berufs- und Weiterbildungsangebote und –dienstleistungen sind von hoher Qualität und werden von den jeweiligen Zielgruppen aktiv nachgefragt
Die Berufsbildung soll auch in Zukunft ein attraktiver Ausbildungsweg bleiben. Vermehrt sollen leistungsstarke Jugendliche für die anspruchsvollen Berufe gewonnen und aktiv gefördert werden. Die Berufsmaturität soll als direkter Zugang zur Fachhochschule und zu zahlreichen weiteren Angeboten auf der Tertiärstufe optimal positioniert werden. Kundenorientierte und betriebsfreundliche Ausbildungsmodelle für die Berufsmaturität und optimale Durchlässigkeiten der Bildungswege sollen die Attraktivität der Berufsbildung weiter steigern. Im Bereich der Weiterbildung sollen die heutigen Angebote gebündelt und gestärkt werden.
- Die Verantwortung für die Berufs- und Weiterbildung wird verbundpartnerschaftlich und gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragen
Die Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen der Wirtschaft soll noch einmal intensiviert werden. Die Organisationen der Arbeitswelt sollen optimal unterstützt werden, damit sie ihre definierte Rolle gemäss Berufsbildungsgesetz wahrnehmen können. Differenzierte Supportangebote für die Berufsverbände und Betriebe sollen die Ausbildungsbereitschaft stärken. In Ausbildung selber soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, Überbetriebliche Kurszentren) institutionalisiert und intensiviert und die Ausbildungsteile besser aufeinander abgestimmt werden.
- Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wirkt auf allen Ebenen als umfassende Dienstleisterin nach aussen sowie identitätsstiftend nach innen
Die Tatsache, dass an der Berufsbildung zahlreiche verschiedene Partner beteiligt sind, verlangt besondere Anstrengungen bei der Information und Kommunikation. Dabei müssen nebst vielfältigen persönlichen Kontakten auch die elektronischen Hilfsmittel konsequenter genutzt werden, etwa durch die Einführung eines gemeinsamen Intranets oder einer gemeinsamen Schulverwaltungssoftware. Der Auftritt der Berufsbildung gegen aussen soll in Anlehnung an die nationale Kampagne des BBT weiter professionalisiert werden. Intern soll die Zufriedenheit der Mitarbeitenden durch entsprechende Befragungen regelmässig erhoben und die nötige Massnahmen rasch realisiert werden.
Nächste Schritte
Entwicklungsziel 1 (Die Übergänge zwischen Sekundarstufe I und Berufsbildung und zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt bzw. höherer Berufsbildung/Hochschulbildung sind mit allen Beteiligten gut abgesprochen und optimal ausgestaltet)
- Fortführung der Coaching-Massnahmen für Jugendliche mit besonderen Problemen
- Vernetzung aller beteiligten Partner im Rahmen eines systematischen und institutionalisierten Case Managements für die Übergänge I und II
- Konsequente Anpassung der Brückenangebote auf den konkreten Bedarf
- Verstärkung des Lehrstellenmarketings im Hinblick auf Ausbildungsplätze für schulisch/sozial schwächere Jugendliche (Attestausbildungen)
Entwicklungsziel 2 (Die Beruf- und Weiterbildungsangebote und –dienstleistungen sind von hoher Qualität und werden von den jeweiligen Zielgruppen aktiv nachgefragt)
- Einführung neuer Berufe gemäss Masterplanung des Bundes
- Massnahmenpaket zur Förderung von leistungsstarken Jugendlichen in der Berufsbildung
- Umsetzung der Validierung von Bildungsleistungen, inkl. einem adäquaten Angebot an Nachholbildungen
- Einführung eines Kompetenzen-Portfolios für alle Lernenden der beruflichen Grundbildung
- Realisierung des neuen Berufsbildungszentrums Weiterbildung
Entwicklungsziel 3 (Die Verantwortung für die Berufs- und Weiterbildung wird verbundpartnerschaftlich und gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragen)
- Ausbau der Lernortkooperation zwischen Berufsfachschulen, Betrieben und Überbetrieblichen Kursen (Projekt zusammen mit Zentralschweizer Kantonen)
- Verstärkung der Partnerschaft zwischen Organisationen der Arbeitswelt und Kanton
- Support der Berufsverbände bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Berufsbildungsaufgaben gemäss BBG
- Umsetzung Neuorganisation der Qualifikationsverfahren
Entwicklungsziel 4 (Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wirkt auf allen Ebenen als umfassende Dienstleisterin nach aussen sowie identitätsstiftend nach innen)
- Weiterentwicklung der Qualitätsmanagementsysteme in Berufsfachschulen und Bildungsverwaltung
- Umsetzung des neuen beruflichen Auftrags für Berufsfachschullehrpersonen (inkl. Pensenbewirtschaftung)
- Umsetzung des Kommunikationskonzepts Berufsbildung Luzern
- Realisierung Intranet DBW
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (412.10)
- Verordnung über die Berufsbildung (412.101)
- Bildungsverordnungen des Bundes (für jeden Beruf)
- Kantonales Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr. 430)
- Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr. 432)
- Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern (SRL Nr. 438)
- Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Luzern (SRL Nr. 444)
- Reglement über die Handelsmittelschulen des Kantons Luzern (SRL Nr. 511)
Politische Vorgaben
- Leitlinien zur Optimierung der Nahtstelle obligatorische Schule – Sekundarstufe II (EDK Erziehungsdirektorenkonferenz, 27.10.2006)
- Bundesvorgaben betreffend Case Management Berufsbildung vom 6. Februar 2007 und vom November 2007.
- Masterplanung der Verbundpartner zur beruflichen Grundbildung.
Sie legt fest, welche Elemente der Berufsbildungsreform zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden, damit sie mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen bewältigt werden können.
- Masterplanung der Verbundpartner zur Höheren Berufsbildung (in Erarbeitung).
- Motion Guido Graf über Massnahmen zur Förderung überdurchschnittlich begabter Jugendlicher in der Berufsbildung (M 69) vom 5. November 2007.