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Berufsbildung

Ausgangslage

Die Berufsbildung ist im Unterschied zu anderen Bildungsbereichen bundesgesetzlich geregelt. Sie steht nach wie vor in teilweise tief greifenden Reformen, die durch das am 1.1.2004 in Kraft getretene Bundesgesetz ausgelöst wurden. Seit dem 1.7.2006 sind auch die kantonalen Rechtsgrundlagen angepasst und werden sukzessive umgesetzt.
Mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen absolvieren eine Berufslehre, an drei Lernorten. Rund 12’000 Jugendliche werden zurzeit am Lernort „Betrieb“ in etwa 4700 Lehrbetrieben ausgebildet. Die Ausbildung am Lernort „Berufsfachschule“ erfolgt durch rund 900 Lehrpersonen an 7 Berufsbildungszentren (inkl. Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum sowie 2 private Berufsfachschulen mit Leistungsauftrag) mit verschiedenen Standorten. Ergänzt wird die betriebliche und schulische Bildung durch 25 durch die Berufsverbände getragene, überbetriebliche Kurszentren, welche im Rahmen von überbetrieblichen (Block-)Kursen grundlegende praktische Fähigkeiten vermitteln. Alle Berufsfachschulen und viele ÜK-Zentren verfügen über ein anerkanntes und institutionalisiertes Qualitätsmanagementsystem.

Herausforderungen

Lehrstellensituation
Die Lehrstellensituation hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Seit 2003 konnten mehr als 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Besonders für Jugendliche mit schulischen und/oder sozialen Schwächen bleibt der Lehrstellenmarkt jedoch nach wie vor angespannt, obwohl auch die Zahl der zweijährigen Attestausbildungen markant zugenommen hat. Angesichts der heraufziehenden dunklen Wolken in Bezug auf die wirtschaftlichen Aussichten im nächsten Jahr, müssen weiterhin grosse Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der Ausbildungsplätze zumindest zu halten. Gerade in Krisenzeiten ist es notwendig, genügend junge Berufsleute auszubilden, damit im wirtschaftlichen Aufschwung dann wieder genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Berufsbildungsreform
Als Folge des neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetzes erlässt der Bund zurzeit und in den kommenden Jahren neue Bildungsverordnungen (bisher: Ausbildungs- und Prüfungsreglemente) für alle Berufe. Die Kadenz der Veränderungen fordert alle Berufsbildungspartner (Lehrbetriebe, Berufsverbände, Berufsfachschulen und Berufsbildungsämter) in hohem Masse. Die Umstellung des Finanzierungssystems ist im Kanton Luzern weitgehend problemlos verlaufen. Die künftige Finanzierung der höheren Berufsbildung, die zurzeit auf schweizerischer Ebene diskutiert wird, bleibt eine grosse Herausforderung.

Schulraumprobleme
Zwischen 2003 und 2008 hat die Zahl der Berufsfachschüler/innen aufgrund der demographischen Entwicklung und dank intensivem Lehrstellenmarketing um etwa 3000 zugenommen. Dies hat zur Folge, dass grosse räumliche Engpässe bei den Berufsfachschulen entstanden sind. Diese gilt es nachhaltig zu lösen. 2009 müssen die notwendigen politischen Entscheide für die Erweiterung des Berufsbildungszentrums am Standort Sursee, welche die Umsetzung der Berufsfachschulplanung überhaupt erst ermöglicht, vorbereitet werden.

Stellenwert der Berufsbildung
Die Berufsbildung steht im Wettbewerb mit allen vollschulischen Angeboten auf der Sekundarstufe II. Teilweise bestehen immer noch Vorurteile gegenüber der Berufslehre, die es abzubauen gilt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Jugendliche und ihre Eltern ihre Berufs- und Laufbahnentscheidungen in Kenntnis der vielfältigen Möglichkeiten der Berufsbildung fällen. Ab 2011 wird die Zahl der Schulabgängerinnen und –abgänger aus der Volksschule sukzessive abnehmen. Umso wichtiger ist es, den Stellenwert und die Attraktivität der Berufsbildung hoch zu halten oder gar noch zu steigern, um der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern.

Entwicklungsziele

Nächste Schritte

Entwicklungsziel 1 (Die Übergänge zwischen Sekundarstufe I und Berufsbildung und zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt bzw. höherer Berufsbildung/Hochschulbildung sind mit allen Beteiligten gut abgesprochen und optimal ausgestaltet)

Entwicklungsziel 2 (Die Beruf- und Weiterbildungsangebote und –dienstleistungen sind von hoher Qualität und werden von den jeweiligen Zielgruppen aktiv nachgefragt)

Entwicklungsziel 3 (Die Verantwortung für die Berufs- und Weiterbildung wird verbundpartnerschaftlich und gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragen)

Entwicklungsziel 4 (Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wirkt auf allen Ebenen als umfassende Dienstleisterin nach aussen sowie identitätsstiftend nach innen)

Gesetzliche Grundlagen

Politische Vorgaben

Kontakt

Bildungs- und Kulturdepartement
Bahnhofstrasse 18
CH - 6002 Luzern

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Telefon:041 228 52 03
Fax:041 210 05 73
E-Mail:Bildungs- und Kulturdepartement(Link öffnet in neuem Fenster)

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