Ziele und Massnahmen
Ausgangslage
Herausforderungen
Handlungsgrundsätze
Nächste Schritte
Ausgangslage
Der Kanton Luzern hat geleitete und teilautonome Volksschulen eingeführt, die Berufs- und die Fachmaturität sowie das Kurzzeitgymnasium eingerichtet und ausserdem die Universität, die Fachhochschule Zentralschweiz (heute: Hochschule Luzern) und die Pädagogische Hochschule aufgebaut. Mit diversen ergänzenden Angeboten verfügt Luzern heute über ein qualitativ gutes und attraktives Schulangebot, das der Bevölkerung bedarfs- und begabungsgerechte Bildungswege bereit stellt.
Der Hochschulplatz Luzern hat sich erfolgreich etabliert; seine Bedeutung für die Volkswirtschaft des Kantons ist evident und unbestritten. Universität und Pädagogische Hochschule werden ein geeignetes Gebäude erhalten.
Diese Entwicklung im Bildungsbereich ist wesentlich für die Ausstrahlung von Luzern als Musik- und Kulturkanton mit starkem Zentrum und lebendigen Subzentren auf der Landschaft. Der Kanton trägt auch Sorge zur wertvollen Substanz seiner natürlichen, künstlerischen und historischen Denkmäler und fördert das kreative Potential in seinen verschiedenen Ausformungen. Daneben unterstützt er die Ausgewogenheit von körperlicher und geistiger Bewegung durch die gezielte Förderung des Breitensports.
Der Kanton erhält durch diese bewusste Vielgestaltigkeit der Lebensaspekte eine unverwechselbare Attraktivität als Ort zum Leben, zum Wohnen und zum Arbeiten.
Herausforderungen
- rascher Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an das Bildungsangebot (Pluralisierung der Lebensformen, Individualisierung, soziale Fragmentierung, Heterogenität, abnehmender Wertekonsens, Bedeutungsverlust der Bildung, ausserfamiliäre/ausserschulische Betreuung, Schulsozialarbeit)
- wachsende Rolle ausserschulischer Einflussfaktoren auf Erziehung und Bildung (Medien, Internet, Reisen, private Angebote etc.)
- sinkende Akzeptanz von Bildungskosten bei gleichzeitiger Konsolidierung der Lernenden-Zahlen, steigendem Anteil der älteren Bevölkerung und wachsenden Ansprüchen an Schulen
- steigender Rechtfertigungsdruck angesichts nationaler und internationaler Vergleichsstudien
- zunehmende Mobilität und der Bedarf an Harmonisierung der Bildungssysteme
- steigender Bedarf an interkantonaler Kooperation insbesondere im kulturellen sowie im Berufsbildungs- und Hochschulbereich
Handlungsgrundsätze
- Das BKD erzielt mit den vorhandenen Mitteln optimale Wirkung
Das BKD beurteilt seine Angebote und Massnahmen laufend im Hinblick auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen und überprüft mindestens einmal jährlich seine Zielsetzungen. Im Bewusstsein, dass die vorhandenen Mittel knapp sind, steuert das BKD den effizienten Einsatz der Ressourcen und setzt sie in den einzelnen Bildungsbereichen ziel- und bedarfsgerecht ein.
- Das BKD informiert und kommuniziert intensiv und breit
Angesichts der Vielzahl von Betroffenen und Instanzen und eingedenk der Komplexität vieler Sachfragen im Bildungswesen führt und fördert das BKD eine offene, klare, kompetente und rechtzeitige Informations- und Kommunikationstätigkeit auf allen Ebenen.
- Das BKD gewährleistet die Durchlässigkeit der Bildungswege
Das BKD sorgt für ein bedarfs- und begabungsgerechtes Bildungsangebot. Dabei gewährleistet es insbesondere eine grösstmögliche Durchlässigkeit der Bildungswege. Bei der regelmässigen Überprüfung der Übergänge und Anschlüsse zwischen den einzelnen Bildungsstufen und –bereichen gilt ein besonderes Augenmerk der frühzeitigen Information aller Betroffenen und dem Übergang zwischen Volksschule und Sekundarstufe II.
- Das BKD fördert die Ausbildung im nachobligatorischen Bereich
Das BKD strebt in Übereinstimmung mit der EDK an, 95% aller Jugendlichen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II zu ermöglichen. Durch die Förderung der Maturitätsausbildungen soll auch die Anzahl Abschlüsse auf der Tertiärstufe deutlich zunehmen. Das BKD fördert Fähigkeiten und Möglichkeiten zu lebenslangem Lernen.
- Das BKD arbeitet mit seinen Partnern zusammen
Das BKD arbeitet eng mit Lehrpersonen, Lehrbetrieben und Berufsverbänden zusammen und kooperiert mit den Gemeinden, der Arbeits- und der Kulturwelt, den andern Kantonen und dem Bund. In der interkantonalen Zusammenarbeit legt es einen Schwerpunkt auf die deutsch-schweizerische Kooperation, im Berufsschulbereich zusätzlich auf eine noch engere Harmonisierung in der Zentralschweiz, im Hochschulbereich auf eine nationale und internationale Koordination insbesondere im Forschungsbereich.
- Das BKD stärkt die Kulturerhaltung, -förderung und –vermittlung
Das BKD setzt sich ein für den Schutz und die Pflege des überlieferten Kulturguts, fördert das aktuelle Kunst- und Kulturschaffen und unterstützt eine möglichst wirkungsvolle Vermittlung kultureller Werte an die gesamte Bevölkerung, insbesondere auch an junge Menschen. Das BKD arbeitet dazu auf verlässlichen Grundlagen, mit klaren Zuständigkeiten und Konzepten sowie in Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Kulturträgern, den Gemeinden, Kantonen und dem Bund.
Nächste Schritte
- Reform 06: Strukturreform BKD auf allen Ebenen konsolidieren
- Bereitstellung der Infrastrukturen, schwergewichtig für die Sekundarstufe II und die Tertiärstufe und die Gebiete Agglomerationen Luzern und Sursee
- Revision der Schulabkommen
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesverfassung, Art. 19 (Anspruch auf Grundschulunterricht) und 3. Abschnitt (Art. 61a bis 72) zu Bildung, Forschung und Kultur) und Art. 78 (Natur- und Heimatschutz)
- Bundesgesetzgebung in den Bereichen Berufsbildung und Hochschulen
- Bereichsgesetze und Konkordate zur Bildung des Kantons Luzern (aufgeführt bei den einzelnen Bildungsbereichen)
- Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, SRL Nr. 51)
- Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung, SRL Nr. 52)
- Besoldungsordnung und -verordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (SRL Nr. 74 und 75)
- Gesetzliche Grundlagen zur Denkmalpflege, Archäologie, Museen/Kulturförderung
Politische Vorgaben
- Deklarationen von Bologna u. Kopenhagen: europäische Harmonisierung im Hochschul- bzw. Berufsbildungsbereich
- EDK-Tätigkeitsprogramme und Beschlüsse, insbesondere bezüglich Harmonisierung im Volksschul- und Sonderschulbereich, bei Schulabkommen und Diplomanerkennungen
- Programme und Vereinbarungen der BKZ, der NWEDK und der künftigen Deutsch-EDK
- Konkordate, insbesondere die Zentralschweizer Konkordate zur Fachhochschule und zur Pädagogischen Hochschule
- Legislaturprogramm 2007-2011
- Staatsvoranschlag und IFAP