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Wahl des Verfahrens

Wahl des Vergabeverfahren

Auftragsarten

Auftragswert

Der Wert einer Beschaffung entspricht dem geschätzten Wert eines einzelnen Auftrags für eine Lieferung, Dienstleistung oder Baute ohne Mehrwertsteuer.

Bei Bauaufträgen ist im Staatsvertragsbereich der Gesamtwert des Bauwerks massgebend.

Bei Daueraufträgen, mehreren gleichartigen Aufträgen, Aufteilung in Lose und bei Optionen wird der Auftragswert besonders berechnet.

Eine Beschaffung darf nicht aufgeteilt werden in der Absicht, die Vergabevorschriften zu umgehen.

Verfahrensarten

Schwellenwerte und Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich

Im Nicht-Staatsvertragsbereich gelten für die angeführten Verfahrensarten die folgenden Schwellenwerte:

Verfahrensart

   Lieferungen*    

Dienstleistungen*

Bauten*
Bauneben-
gewerbe

Bauten*
Bauhaupt-
gewerbe

Freihändige
Vergabe

unter 100'000

unter 150'000

unter 150'000

unter 300'000

Einladungs-
verfahren

unter 250'000

unter 250'000

unter 250'000

unter 500'000

Offenes/selektives
Verfahren

ab     250'000

ab      250'000

ab     250'000

ab     500'000

(*Auftragswert SFR)

Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich

Im Staatsvertragsbereich ist immer das offene oder das selektive Verfahren anzuwenden (sofern nicht ausnahmsweise das freihändige Verfahren zulässig ist), wenn die folgenden Schwellenwerte erreicht werden:

WTO-Übereinkommen

Auftraggeber/in     Lieferungen*      Dienstleistungen*         Bauten*         
Kantone

383'000

383'000

9'575'000

Behörden und öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Kommunikation

766'000

766'000

9'575'000


  (*Auftragswert SFR)

Bilaterales Abkommen CH-EU

Auftraggeber/in

    Lieferungen*      

Dienstleistungen*

        Bauten*         

Gemeinden

383'000

383'000

9'575'000

Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr

766'000

766'000

9'575'000

Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs und der Gas- und Wärmeversorgung

640'000

640'000

8'000'000

Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich der Telekommunikation

960'000

960'000

8'000'000


  (*Auftragswert SFR)

Rechtsgrundlagen


Auftragsarten
Artikel 6 IVöB(Link öffnet in neuem Fenster)
§ 1 Absatz 3 öBG(Link öffnet in neuem Fenster)
§ 1a öBV(Link öffnet in neuem Fenster)

Auftragswert
Artikel 7 Absätze 1 und 2 IVöB(Link öffnet in neuem Fenster)
§§ 2 und 3 öBV(Link öffnet in neuem Fenster)

Verfahrensarten
Artikel 12 Absatz 1 IVöB(Link öffnet in neuem Fenster)
§§ 10, 11, 12 und 13 öBG(Link öffnet in neuem Fenster)

Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich
Artikel 7 Absatz 1bis und Anhang 2 IVöB(Link öffnet in neuem Fenster)
§§ 8 und 9 öBG(Link öffnet in neuem Fenster)
§§ 5 und 6 öBV(Link öffnet in neuem Fenster)

Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich
Artikel 7 Absatz 1 und Anhang 1 IVöB(Link öffnet in neuem Fenster)
§ 20 Absatz 3 öBG(Link öffnet in neuem Fenster)
§ 31 Absatz 3 und Anhang 3 öBV(Link öffnet in neuem Fenster)