E-Voting

Derzeit kein E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Die Luzerner Stimmberechtigten im Ausland müssen auf den elektronischen Stimmkanal verzichten. Auch bei den nationalen Wahlen im Herbst 2019 steht er nicht zur Verfügung.

Ende November 2018 kündigte der Kanton Genf an, sein E-Voting-System nicht mehr weiterzuentwickeln und den Betrieb per Februar 2020 ganz aufzugeben. Am 19. Juni 2019 hat der Genfer Staatsrat bekannt gegeben, das E-Voting-System per sofort einzustellen. Somit steht der zusätzliche Stimmkanal für die Luzerner Stimmberechtigten im Ausland vorerst nicht zur Verfügung – auch nicht für die nationalen Wahlen vom 20. Oktober 2019.

Kurze Zeitspanne für Überprüfung
Im Hinblick auf die Verwendung von E-Voting für die nationalen Wahlen vom 20. Oktober 2019 informierte die Bundeskanzlei am 1. Mai 2019 alle Kantone, die E-Voting anbieten, dass eine unabhängige Überprüfung der elektronischen Wahlsysteme angezeigt sei. Daher werde der Bundesrat – nicht wie geplant im Juni – sondern erst Mitte August 2019 über die Zulassung des Genfer Systems sowie jenes der Schweizerischen Post zu nationalen Wahlen entscheiden.

Diese kurze Zeitspanne für die Überprüfung und die Tatsache, dass der Entscheid des Bunderates über die Zulassung des Genfer E-Voting-Systems erst neun Wochen vor den nationalen Wahlen fallen würde, hat den Genfer Staatsrat bewogen, den elektronischen Stimmkanal für die Wahlen vom 20. Oktober 2019 nicht zur Verfügung zu stellen. Ausschlaggebend sind insbesondere terminliche Gründe.  

In Luzern seit 2010 in Betrieb
Der Entscheid des Genfer Staatsrates erfolgte in Absprache mit den Kantonen Aargau, Bern und Luzern, die durch das Genfer System beherbergt werden. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zwar Verständnis für den Entscheid des Genfer Staatsrates, bedauert ihn aber. Er dankt dem Kanton Genf ausdrücklich für die engagierte Pionierarbeit. Die Zusammenarbeit mit Genf und den weiteren beteiligten Kantonen brachte wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen, die zur Verbesserung des Sicherheitsstandards beigetragen haben.

Seit November 2010 konnten die Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Luzern den elektronischen Stimmkanal nutzen. Aktuell leben rund 5200 Luzerner Stimmberechtigte im Ausland. Von jenen, die ihr Stimmrecht ausüben, nutzten über 60 Prozent den elektronischen Stimmkanal. Seit der Einführung konnten sie zu 76 Bundesvorlagen Stellung nehmen. Alle Abstimmungen sowie die Nationalratswahlen 2015 verliefen reibungslos.

Luzern sucht nach neuer Lösung
Dem Regierungsrat des Kantons Luzern ist es ein Anliegen, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer auch künftig elektronisch abstimmen können. Er prüft deshalb eine Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post, die nunmehr einzige Anbieterin eines E-Voting-Systems ist.

Über Entwicklungen und Veränderungen im Bereich E-Voting wird der Kanton Luzern laufend informieren.

News September 2021: E-Voting Versuchsbetrieb soll wieder aufgenommen werden
Der Bund möchte den E-Voting-Versuchsbetrieb nach einer Neuausrichtung mit vollständig verifizierbaren Systemen wieder aufnehmen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst die entsprechenden Änderungsvorschläge. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer will er E-Voting erneut anbieten. Jedoch erst, wenn die Sicherheit garantiert ist.

Gleichzeitig weist der Regierungsrat darauf hin, dass sich die Kosten aufgrund der gestiegenen Anforderungen erhöhen werden. Deswegen sei eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes für die Wiedereinführung zwingend erforderlich.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Medienmitteilungen
19.06.19: Genf stellt den Betrieb des E-Voting-Systems per sofort ein (mehr)

Aktuelle Informationen des Bundes zu E-Voting
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen des Bundes zu E-Voting: Link

Die Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland:
Grundlagen, aktuelle Praxis und Handlungsoptionen
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