
Infolge Fasnacht sind unsere Büros am 16. und 20. Februar 2012
jeweils am Nachmittag geschlossen.
Der Beglaubigungsdienst der Staatskanzlei umfasst
Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Dokumente, welche für Länder bestimmt sind, die dem Übereinkommen von Den Haag (Apostillenländer) beigetreten sind, werden mit dem international genormten Apostillenstempel überbeglaubigt.
In allen andern Fällen wird der Legalisationenstempel verwendet. Diese Legalisationen müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nochmals überbeglaubigt werden.
| Preis pro Legalisation oder Apostille | Fr. 30.– |
|---|---|
| Preis pro Legalisation oder Apostille in Adoptions- und Alimentenverfahren | Fr. 10.– |
Wir akzeptieren keine EC- oder Kreditkarten.
Sie können uns Dokumente von luzernischen Behörden oder Urkundspersonen zur Überbeglaubigung per Post zustellen oder die Überbeglaubigung am Schalter (Öffnungszeiten siehe rechts) vornehmen lassen.
Wichtig: Wenn Sie uns die Dokumente zuschicken, erwähnen Sie bitte in Ihrem Brief das Bestimmungsland der Dokumente!
Unterschriften müssen entweder vor der Beglaubigungsbeamtin oder dem Beglaubigungsbeamten vorgenommen werden. Die Unterschriften sind mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zu belegen. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.–. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für die erste Unterschrift Fr. 30.– und für jede weitere Fr. 10.–. Da für Unterschriftsbeglaubigungen das persönliche Erscheinen zwingend ist, kann ausnahmsweise ein Termin ausserhalb der regulären Schalteröffnungszeiten (siehe rechts) telefonisch vereinbart werden.
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.– für die erste und Fr. 2.– für jede weitere Seite. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite.
Die Staatskanzlei beglaubigt Übersetzungen, deren Richtigkeit durch den Übersetzer oder die Übersetzerin bestätigt worden ist. Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss bei der Staatskanzlei registriert sein, andernfalls muss er oder sie persönlich bei der Staatskanzlei erscheinen und sich ausweisen. Der Preis für die Beglaubigung einer Übersetzung beträgt Fr. 30.–.
Wir bitten um Barzahlung.
Staatskanzlei
Beglaubigungsdienst
Büro 022
Erdgeschoss, Lichthof
Bahnhofstrasse 15
CH - 6002 Luzern
Postadresse:
Postfach
6002 Luzern
| Claudia Achermann |
|---|
| Telefon: | 041 228 50 24 |
|---|---|
| E-Mail: | Claudia Achermann(Link öffnet in neuem Fenster) |
| Monika Signer |
|---|
| Telefon: | 041 228 50 23 |
|---|---|
| E-Mail: | Monika Signer(Link öffnet in neuem Fenster) |
| Schalteröffnungszeiten |
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| Mo – Fr |
|---|
| 08:00 – 11:30 |
| 14:00 – 17:00 |
Lageplan:
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